1. Was ist ein Quad?

Quads sind sind eigentlich 4-rädrige Motorräder, die hauptsächlich im Fan - und Sportbereich Verwendung finden. Kraftentfaltung im höheren Drehzahlbereich, längere Federwege, sowie in der Regel ein Kettenantrieb unterscheiden ein Quad vom ATV. Außerdem sind sie leichter und werden mit Heckantrieb geliefert.

2. Was ist ein ATV?

ATV steht für All -Terrain - Vehicle (Fahrzeug für jedes Gelände). Ein ATV ist ähnlich aufgebaut wie ein Quad. Sie werden hauptsächlich als Arbeitgeräte in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt. Viele sind mit Allradantrieb ausgestattet. Höheres Gesamtgewicht und ein Motor der seine Stärken schon bei niedrigen Drehzahlen ausspielt, sorgen für eine bessere Traktion und enorme Zugleistung. Es gibt auch eine Vielzahl von Anbaugeräten wie Rasenmäher, Seilwinde, Anhänger, Schneeräumer, Landwirtschaftsgeräte usw.

3. Wieviel kostet ein Quad oder ATV?

Die Preise gehen sehr weit auseinander und bewegen sich bei Kawasaki zwischen 5290,- € und 9990,- €. Man muss beachten, dass alle Quads ab Werk OHNE Straßenzulassung geliefert werden. Für die Straßenzulassung müssen Blinker, Scheinwerfer, Rückspiegel, Tachometer, Genehmigung, KFZ - Brief usw. vom Händler nachträglich eingebaut und angefordert werden und kosten zwischen 1100,- € und 1500,- € zusätzlich. Genaue Preise entnehmt Ihr am besten unserer Preisliste.

4. Wieviel Hubraum/PS hat ein Quad oder ATV?

Das ist unterschiedlich. In der Regel werden Motoren aus Motorrädern verwendet. Es fängt an bei 50 ccm mit etwa 5 PS und geht hoch bis 950 ccm mit über 70 KW bei Sportquads. Kawasaki liefert Fahrzeuge von 50 ccm bis 750 ccm.

5. Wie schnell fährt ein Quad oder ATV?

Das ist unterschiedlich. Einige als Zugmaschine zugelassene ATV sind auf 59 km/h gedrosselt. Sportquads dagegen können mit bis zu 112km/h eingetragen werden (je nach Bundesland). Geschwindigkeiten von 140km/h und mehr sind aber mit entsprechender Übersetzung für stärkere Quads kein Problem.

6. Wie ist ein Quad oder ATV zugelassen?

Die Einstufung der Fahrzeuge bis 400kg Leergewicht (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 550kg) und/oder bis 15KW Motorleistung erfolgt in folgende Arten:

  • Leicht-KFZ bis 45km/h

  • 4-Rädr. KFZ z. Pers. Bef.

  • 4-Rädr. KFZ z. Güt. Bef.

 

Fahrzeuge über 15KW Leistung sind in der Richtlinie 92/61/EWG nicht mehr erfasst. Sie können daher nur noch als PKW oder Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden, die Zulassung als PKW fällt jedoch bei Geräuschgrenzwerte über 74dB heraus.

Zulassungsvarianten Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschine:

  • ZUGM. ACKERSCHLEPPER

  • ZUGM. GERAETETRAEGER

In der Vergangenheit  wurden Quads vereinzelnd auch als PKW-Offen zugelassen. Die hauptsächlichste Fahrzeugart mit der Quads in den Verkehr gebracht wurden war die Schlüsselung: ZUGMASCHINE (ab "02 nicht mehr angewendet)

7. Muss man einen Helm tragen?

Bisher empfahl ein Aufkleber den Helm. Dann folgte eine Aufforderung nur mit Helm zu fahren, auch ohne ausdrückliche Helmpflicht. Es folgte ein Bundesratsbeschluss mit der 40.Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21.12.2005, die mit sofortiger Wirkung in Kraft trat.

 Wortlaut:

,, Wer Krafträder, oder Offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20km/h führt sowie auf oder in ihnen mit fährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen."

8. Darf man auch einen Passagier auf dem Quad oder ATV mitnehmen?

Leider gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung dafür, ob man auf dem Quad nur alleine oder auch mit einem Passagier fahren darf. Da jedes Quad eine Einzelabnahme beim TÜV benötigt, hängt es in erster Linie vom TÜV ab, ob eine Zulassung für den Zwei-Personen-Betrieb erteilt wird. In der Regel ist das aber nicht üblich und wird in den Bundesländern verschieden gehandhabt. Allerdings bereiten einige Hersteller eine europaweite Regelung für die Zulassung Ihrer Fahrzeuge vor, die die Einzelabnahme überflüssig macht. Daraus resultiert aber, dass die Quads zukünftig nur noch für den Ein-Personen-Betrieb zugelassen werden. Diese Regelung gilt aber nur für Neufahrzeuge.

9. Mit welchem Führerschein darf ich ein Quad oder ATV fahren?

Grundsätzlich gilt für das fahren eines Quad / ATV wird der Führerschein der Klasse B (alt 3) benötigt, unabhängig von der Leistung oder Hubraum und unabhängig von der Art der Zulassung. Das bedeutet in der Praxis das der Fahrer mind. 18 Jahre alt sein muss. Seit 2005 gibt es allerdings eine Neuerung mit der Einführung der Führerscheinklasse S, diese Berechtigt schon 16-jährige zum fahren eines Quad / ATV. Dabei sind einige Einschränkungen zu beachten, die Fahrzeug dürfen nicht schneller als 45km/h fahren und nicht mehr als 50ccm haben. Es ist auf keinen Fall erlaubt eine z.B. 150 ccm große Maschine auf 45km/h zu drosseln und zu fahren. Die Klasse A, A1 berechtigt in keinem Fall zum Fahren eines Quad / ATV. 

10. Wieviel kostet mich der Unterhalt eines Quad oder ATV (Steuer und Versicherung)?

Das kann man leider nicht pauschal beantworten. Die Besteuerung ist in erster Linie von der Art der Zulassung (PKW, VKP oder Zugmaschine) abhängig. Da die wenigsten Quads einen Katalysator haben, wird z.B. bei der PKW Zulassung ein Steuersatz von derzeit ca. 25,50 € pro angefangene 100 ccm erhoben. Bei einer Zulassung als Zugmaschine ist der Satz entsprechend etwas niedriger. Es gibt  auch Quads mit 50 ccm die nur ein Versicherungskennzeichen haben müssen, ähnlich wie bei einem Mofa. Dort entfällt die Steuerpflicht. Die Kosten für die Versicherung sind abhängig vom Umfang (Haftpflicht + Teilkasko?), der Einstufung der Schadenfreiheitsklasse und auch davon wie das Quad bei den einzelnen Versicherungen angesehen wird. Manche Gesellschaften versichern als Motorrad, andere als PKW. All das macht eine allgemeine Aussage zu den Kosten unmöglich. Als ungefähren Anhaltspunkt kann man aber von ca. 250 - 400 € / Jahr ausgehen.

11. Was ist bei der Straßenzulassung zu beachten?

Um ein Quad oder ATV für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, bedarf es einiger technischer Umbauten. Wie bei anderen Fahrzeugen müssen auch einige Mindestanforderungen erfüllt sein.

  • Es müssen Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen angebaut werden, Stand- Abblend- und Fernlicht ist Pflicht.

  • Eine komplette Blinkanlage vorn und hinten mit Warnblinkfunktion.

  • Neben den normalen Rücklichtern und Bremsleuchten muss ein Nebelschlusslicht angebracht werden, für Fahrzeuge mit einem Rückwärtsgang ist eine Rückfahrleuchte vorgeschrieben.

  • Erforderlich sind mindestens ein Rückspiegel und eine Hupe.

  • Um die ganzen zusätzlichen elektrischen Bauteile zu sichern, wird ein Sicherungskasten für die verschiedenen Stromkreise verbaut.

  • Kontrollleuchten für Blinker, Fernlicht, Nebelschlussleuchte und Rückfahrscheinwerfer sind natürlich vorgeschrieben.

  • Eine Geschwindigkeitsanzeige ist Pflicht, diese wird in den meisten Fällen mit einem handelsüblichen Fahrradtacho erfüllt. Die Tachoanzeige muss beleuchtet sein. Es gibt elegantere, aber auch kostenintensivere Lösungen.

  • Ein weiterer Streitpunkt mit den Behörden sind ausreichende Radabdeckungen (Kotflügel). Ähnlich wie beim Motorrad wird ein Spritzschutz verlangt, der mindestens bis 10 cm von oben über die hintere Achshöhe reichen muss.

  • Auf jeden Fall sollte man sich auf den Weg zur Zulassung gründlich vorbereiten. Beim Umbau hilft natürlich ein Blick auf ein zugelassenes Fahrzeug. Kopien von den betreffenden StVZO - Richtlinien könnt Ihr gegen eine Unkostenerstattung von uns erhalten.